Rechtsprechung
BVerfG, 25.03.1993 - 1 BvR 6/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überspannung der Anforderungen an den Sachvortrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einzelfall - Anspruch auf rechtliches Gehör - Ohne vorherigen Hinweis - Anforderungen an den Parteivortrag
Verfahrensgang
- KG, 04.03.1986 - Kart 1/84
- BGH, 26.05.1987 - KVR 3/86
- BVerfG, 25.03.1993 - 1 BvR 6/88
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 188
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerfG, 25.03.1993 - 1 BvR 6/88
Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt darüber hinaus voraus, daß der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfGE 84, 188 [190]; 86, 133 [144]).Das Bundesverfassungsgericht hat aber bereits entschieden, daß es im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrages gleichkommt, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Parteivortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensgang nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 [190]).
- BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85
Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 25.03.1993 - 1 BvR 6/88
Der im Grundgesetz verankerte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist eine Folgerung aus dem Rechtsstaatsgedanken für das Gebiet des gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 74, 1 [5]; 74, 220 [224]).Art. 103 Abs. 1 GG verlangt zwar grundsätzlich nicht, daß das Gericht vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist (vgl. BVerfGE 74, 1 [6]); ihm ist auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters zu entnehmen (vgl. BVerfGE 66, 116 [147]).
- BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer/Wallraff
Auszug aus BVerfG, 25.03.1993 - 1 BvR 6/88
Art. 103 Abs. 1 GG verlangt zwar grundsätzlich nicht, daß das Gericht vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist (vgl. BVerfGE 74, 1 [6]); ihm ist auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters zu entnehmen (vgl. BVerfGE 66, 116 [147]).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerfG, 25.03.1993 - 1 BvR 6/88
Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt darüber hinaus voraus, daß der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfGE 84, 188 [190]; 86, 133 [144]). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 25.03.1993 - 1 BvR 6/88
Die Auslegung des einfachen Verfahrensrechts und seine Anwendung auf den Einzelfall sind allein Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]). - BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78
Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung - …
Auszug aus BVerfG, 25.03.1993 - 1 BvR 6/88
Erforderlich ist vielmehr darüber hinaus, daß die Unterlassung der Zurückverweisung auf willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 54, 100 [115 f.]). - BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52
Ahndungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 25.03.1993 - 1 BvR 6/88
103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren daher, daß sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern (vgl. BVerfGE 1, 418 [429]; st. Rspr.). - BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen …
Auszug aus BVerfG, 25.03.1993 - 1 BvR 6/88
Der im Grundgesetz verankerte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist eine Folgerung aus dem Rechtsstaatsgedanken für das Gebiet des gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 74, 1 [5]; 74, 220 [224]). - BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83
Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot
Auszug aus BVerfG, 25.03.1993 - 1 BvR 6/88
Von einer Verletzung des Gleichheitssatzes durch Gerichtsentscheidungen ist vielmehr nur dann auszugehen, wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 67, 90 [94]). - BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen …
Auszug aus BVerfG, 25.03.1993 - 1 BvR 6/88
Der Einzelne soll nicht bloß Objekt des gerichtlichen Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluß auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 7, 275 [279]; st. Rspr.). - BGH, 24.10.1963 - KVR 3/62
Widerspruch gegen Anmeldung eines Rabattkartells
- BGH, 26.09.1997 - V ZR 65/96
Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs; Richterliche Frage- und …
Dem im Grundgesetz verankerten Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) ist keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters zu entnehmen (BVerfG NJW 1984, 1741, 1745 [BVerfG 25.01.1984 - 1 BvR 272/81]; NJW-RR 1994, 188, 189).Dies gilt, zumal im Anwaltsprozeß, insbesondere dann, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensgang mit der Würdigung des Sachvortrags durch das Gericht rechnen mußte (vgl. BVerfG NJW 1991, 2823, 2824; NJW-RR 1994, 188, 189).
- OLG Hamm, 13.04.1994 - 12 U 149/93
Einschränkung der gerichtlichen Hinweispflicht bei Vertretung der Parteien durch …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.02.1994 - KVR 8/93
"Anzeigenblätter II"; Verbesserung der Marktstruktur auf einem anderen Markt …
Auf Verfassungsbeschwerde der Betroffenen zu 1-3 hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 25. März 1993 (1 BvR 6/88, NJW-RR 1994, 188) den Senatsbeschluß vom 26. Mai 1987 aufgehoben, soweit er die Betroffenen zu 1-3 betrifft, und die Sache in diesem Umfang an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.